Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Landesstiftung „Miteinander in Hessen“
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Land Hessen begründet als Stifter mit der Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ eine Institution, die in ihren Entscheidungen unabhängig von staatlichen Strukturen das Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger für ihr gesellschaftliches Umfeld aufnimmt und stärken soll.

Die Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ verfolgt das Ziel, private Initiative und bürgerschaftliches Engagement im Land Hessen zu fördern. Sie will das Verantwortungsbewusstsein des Einzelnen für das Gemeinwohl stärken, den Zusammenhalt der Gesellschaft verbessern und auf diese Weise einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des Landes Hessen angesichts tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen leisten.

Die Landesstiftung greift auf, was viele Menschen in Hessen vorbildlich in unterschiedlichsten Formen des bürgerschaftlichen Engagements leisten und will dazu neue Impulse geben. Sie fördert damit zugleich die Kreativität und den Einfallsreichtum der Menschen in Hessen sowie ihre Bereitschaft, in unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen.

Die Landesstiftung fördert insbesondere Initiativen und Vorhaben, die dem Aufbau und der Fortentwicklung privater und freiwilliger Lösungen von Zukunftsaufgaben dienen und staatliches Handeln sinnvoll ergänzen. Sie versteht sich zudem als Kooperationspartner für Institutionen, Bürgerstiftungen, Stiftungen, Verbände, Vereine und Privatinitiativen und fördert den Erfahrungsaustausch sowie die Bildung entsprechender Netzwerke. Weiterhin führt die Stiftung eigene Maßnahmen durch, die beispielgebend auf Gemeinwohlorientierung und Zukunftsfähigkeit in Hessen angelegt sind.

Die Landesstiftung sucht Partner für ihre Förderzwecke und will die Menschen ermutigen, Initiative für das Gemeinwohl zu zeigen und sich im Sinne praktikabler Lösungen für eine menschliche Gesellschaft in Hessen einzusetzen.

Verfahrensablauf

Die Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ fördert innerhalb ihrer verfassungsgemäßen Zwecke Initiativen und Vorhaben, die dem Aufbau und der Fortentwicklung privater und freiwilliger Lösungen von Zukunftsaufgaben dienen und staatliches Handeln durch bürgerschaftliches Engagement sinnvoll ergänzen.

Hierunter fallen solche Projekte, die eine Stärkung des Verantwortungsbewusstseins des Einzelnen für das Gemeinwohl und die Verbesserung des Zusammenhalts in der Gesellschaft zum Zweck haben. Die Vorhaben müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten,
  • gesellschaftliche Zukunftsfragen zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger Hessens voranbringen oder Bewährtes bewahren helfen,
  • einen modellhaften Charakter haben,
  • übertragbar und nachhaltig sein,
  • die Kooperation gesellschaftlicher Akteure fördern,
  • das Außenbild des Landes in Deutschland und der EU stärken und
  • einen Beitrag zur Förderung der hessischen Identität aufweisen.

Das Vorhaben muss steuerbegünstigten Aktivitäten im Sinne der § 52 bis 54 der Abgabenordnung dienen. Eine Förderung kann nur für Vorhaben gewährt werden, deren Erfolg direkt im Land Hessen realisiert werden kann. Der Antragsteller sollte seinen Sitz in Hessen haben.

Ausschlussgründe:

Folgende Vorhaben sind grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen:

  • Übernahme zeitlich unbegrenzter Verpflichtungen,
  • vor einer Finanzierungszusage begonnene Projekte / laufende Projekte,
  • Zustiftungen in das Vermögen anderer Stiftungen , soweit es sich nicht um neu zu gründende Bürgerstiftungen handelt,
  • Förderung von Vorhaben, bei denen der Antragsteller nicht der Projektträger ist und
  • institutionelle Förderungen.

An wen muss ich mich wenden?

Haben Sie Fragen zur Landesstiftung oder Anliegen, die Sie uns mitteilen möchten?

Sie erreichen die Stiftung über die Geschäftsstelle per Mail: martin.gehl@stiftung-mih.de , per Telefon: +49 611 – 94584419 , per Telefax: 0611 645 844 19 oder postalisch

Geschäftsstelle Landesstiftung „Miteinander in Hessen“,  
Parkstraße 34 a
65185 Wiesbaden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Sie eine Unterstützung / Förderung Ihres Projektes durch die Landesstiftung anstreben, reichen Sie bitte zunächst eine Projektskizze per E-Mail oder mit der Post ein. 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der Landesstiftung.

Fachlich freigegeben durch

Hessische Staatskanzlei

Fachlich freigegeben am

15.09.2020
Zuständig für:
Heringen (Werra)
Leistung:
Landesstiftung „Miteinander in Hessen“