Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Deutsche Schulen im Ausland Aufnahme
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Zurzeit gibt es weltweit 140 Deutsche Auslandsschulen in 72 Ländern, die eine Ausbildung nach deutschen Standards ermöglichen. Es können sowohl deutsche oder internationale und gegebenfalls auch landeseigene Abschlüsse erworben werden.

Der Großteil der Deutschen Auslandsschulen ist als Begegnungsschule konzipiert. Neben deutschen Kindern, die mit ihren Eltern im Ausland leben, stehen die Türen der Auslandsschulen auch Kindern anderer Nationalitäten offen.

In den deutschsprachigen Auslandsschulen werden die Schüler in der deutschen Sprache unterrichtet. Darüber hinaus finden im Sinne einer Begegnungsschule Teile des Unterrichts auch in der Landessprache oder in Fremdsprachen statt.

An Deutschen Auslandsschulen werden nicht nur Wissen und sprachliche Kompetenzen vermittelt. Die Schulen legen sehr viel Wert auf einen interkulturellen Austausch und pflegen aktiv die Partnerschaft mit Schulen in Deutschland. Dadurch haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit - im Rahmen eines Austausches - Deutschland vor Ort kennenzulernen.

Teaser

Sie wohnen im Ausland und möchten Ihr Kind an einer Deutschen Schule anmelden? Informieren Sie hier über Deutsche Schulen in Ausland.

Verfahrensablauf

  • Sie melden Ihr Kind an der entsprechenden Schule an.
  • Die Schule entscheidet anhand individueller Voraussetzungen und schulspezifischer Kriterien über die Aufnahme an der Deutschen Schule im Ausland.
  • Sie erhalten von der Schule eine Information, ob Ihr Kind an der Schule angenommen wird oder nicht.

Voraussetzungen

Es gelten keine einheitlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Deutschen Auslandsschulen.

Die jeweilige Schule entscheidet über die Aufnahme.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die jeweilige Schule entscheidet, welche Unterlagen bei der Anmeldung vorgelegt werden müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Die jeweilige Schule legt die Gebühren fest.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die jeweilige Schule legt die Anmeldefristen fest.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Beschulung von schulpflichtigen Kindern bilden, sofern keine bilateralen Vereinbarungen vorliegen, die Vorschriften des jeweiligen Sitzlandes, die in der Schule erfragt werden können.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

06.10.2020