Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Schulen in freier Trägerschaft ist die offizielle Bezeichnung für Privatschulen. Sie erweitern das Angebot freier Schulwahl und können das Schulwesen durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts fördern. Dabei werden sie in Ergänzungsschulen und Ersatzschulen unterschieden.

Ergänzungsschulen zeichnen sich durch ein Unterrichtsangebot aus, das es im öffentlichen Schulwesen nicht gibt. Dementsprechend liegen ihre Arbeitsfelder zumeist in der beruflichen Bildung: Sie bieten Ausbildungen beispielsweise im Bereich der Kosmetik, Gesundheit oder Kommunikation an. Andere Ergänzungsschulen wie internationale Schulen bereiten ihre Schülerinnen und Schüler auf ausländische Bildungsabschlüsse vor.

Ersatzschulen bieten Unterrichtsangebote wie öffentliche Schulen (z. B. private Grundschulen, private Gymnasien in kirchlicher Trägerschaft) und ersetzen damit öffentliche Bildungsangebote durch private. Sie benötigen eine Genehmigung, bevor sie durch das Land Hessen finanziell gefördert werden und von der Lernmittelfreiheit profitieren können.

An wen muss ich mich wenden?

In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

Bemerkungen

Weiterführende Informationen:

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Kultusministerium

Fachlich freigegeben am

06.10.2016
Zuständig für:
Heringen (Werra)
Leistung:
Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen)