Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Rechtsreferendariat/Vorbereitungsdienst
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Im Anschluss an die erste Prüfung kann im Bereich der Rechtswissenschaft ein 2 Jähriger Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert werden, an dessen Ende das 2  Staatsexamen abgelegt wird. Hiermit wird die Befähigung zum Richteramt erlangt.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss der oder dem zuständigen Landgerichtspräsidentin oder Landgerichtspräsidenten mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen zugehen. Später oder unvollständig eingehende Anträge können regelmäßig erst für den darauf folgenden Einstellungstermin berücksichtigt werden

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag auf Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Hessen ist in zweifacher Ausfertigung unter Angabe des gewünschten Einstellungstermins an die Präsidentin oder den Präsidenten des Landgerichts zu richten, in dessen Bezirk die Bewerberin oder der Bewerber ihren bzw. seinen ständigen Wohnsitz hat.

Bewerberinnen oder Bewerber ohne ständigen Wohnsitz in Hessen haben den Antrag an die Präsidentin oder den Präsidenten des Landgerichts zu richten, dessen Bezirk sie (als Erstwunsch) zugewiesen werden möchten.

Über die Einstellung entscheidet der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

Voraussetzungen

Bestandene erste juristische Prüfung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

1. ein eigenhändig geschriebener und unterschriebener Lebenslauf (zweifach),

2. die Geburtsurkunde (zweifach), gegebenenfalls eine Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde sowie Geburtsurkunden der Kinder und gegebenenfalls der Tenor des Scheidungsurteils (je dreifach); (Die vorgenannten Urkunden müssen durch autorisierte Behörden (Standesämter, Gerichte, Ortsgerichte, Stadt) und Gemeindeverwaltungen usw.) amtlich oder von Notaren beglaubigt sein. Beglaubigungen durch Schulen, Pfarrämter, Krankenkassen o. ä. werden nicht anerkannt.),

3. eine amtliche Meldebestätigung, aus der sich auch ergibt, seit wann Sie an Ihrem derzeitigen Wohnsitz gemeldet sind;

4. eine Zivildienst- oder Wehrdienstbescheinigung bzw. eine Bescheinigung über den Bundesfreiwilligendienst oder über den Freiwilligen Wehrdienst

5. beglaubigte Abschrift (nicht die Urschrift) des Zeugnisses (Gesamtzeugnis über staatliche Pflichtfachprüfung und universitäre Schwerpunktbereichsprüfung) über die erste Prüfung bzw. die erste juristische Staatsprüfung (zweifach); wegen der Verteilung der Ausbildungsstellen nach Leistung muss die Examensnote

bereits nachgewiesen und belegt sein. (vgl. § 26 JAG, §11 Abs. 3 JAO). Auch hier muss die Beglaubigung durch autorisierte Behörden (siehe 2.) erfolgt sein. Beglaubigungen durch Schulen, Pfarrämter, Krankenkassen o.ä. werden nicht anerkannt;

6. zwei Lichtbilder;

7. der Fragebogen (Vordruck HJV 102), der sorgfältig auszufüllen und zu unterschreiben ist (zweifach);

8. eine Erklärung zum Gesundheitszustand (Vordruck HJV 104), die sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen und zu unterschreiben ist (zweifach);

9. ein Führungszeugnis (Belegart 0) neueren Datums, das vom Bundeszentralregister ausgestellt und der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landgerichts nach Maßgabe des § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes unmittelbar übersandt wird. Es darf bezogen auf den angestrebten Einstellungstermin nicht älter als 6 Monate sein.

Sie müssen das Führungszeugnis persönlich bei der Meldebehörde beantragen und dabei die Präsidentin oder den Präsidenten des Landgerichts, bei der oder dem Sie das Bewerbungsgesuch einzureichen beabsichtigen, als Empfangsbehörde angeben.

Bewerberinnen und Bewerber aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Staaten haben außerdem ihren ausländerrechtlichen Status durch Vorlage einer Fotokopie der entsprechenden Seiten ihres Reisepasses und des Aufenthaltstitels nachzuweisen. Die Einstellung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Aufenthaltstitel bis zur Beendigung der Ausbildung Gültigkeit hat. Wenden Sie sich zur Erlangung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig an die für Sie zuständige Ausländerbehörde.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bewerbung samt vollständiger Unterlagen für den juristischen Vorbereitungsdienst muss spätestens 2 Monate vor dem Einstellungstermin (Einstellungen erfolgen zu Beginn eines jedem ungeraden Monats).

Bearbeitungsdauer

Ca. 6 Wochen

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Rechtsreferendariat erhalten Sie auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Fachlich freigegeben am

28.11.2019
Zuständig für:
Heringen (Werra)
Leistung:
Rechtsreferendariat/Vorbereitungsdienst