Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Kartellrecht, Landeskartellbehörde
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie

  • wettbewerbsbeschränkende Absprachen anzeigen möchten
  • Beschwerden wegen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung von Unternehmen vorbringen möchten

dann wenden Sie sich bitte an die Landeskartellbehörde Hessen.
 

An wen muss ich mich wenden?

Landeskartellbehörde beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine, formlos

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der Landeskartellbehörde. 

Landeskartellbehörde
(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung)

Bemerkungen

Weitere Informationen:

Sonderrufnummern; Bürgertelefon des Bundeskartellamtes
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Zuständig für:
Heringen (Werra)
Leistung:
Kartellrecht, Landeskartellbehörde