Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Nachbarschaftsangelegenheiten (Baurecht)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthalten die Hessische Bauordnung sowie das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung verschiedene Vorschriften, die auch dem Schutz der Nachbarn dienen.

Hierzu zählen z. B. die Festsetzung eines Bebauungsplans über die zulässige bauliche Nutzung durch Ausweisung von Baugebieten sowie die bauordnungsrechtlichen Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben. So können diese in bestimmten Fällen Einsicht in die Bauakte nehmen.

Neben diesem öffentlich-rechtlichen Aspekt gibt es noch das Hessische Nachbarrechtsgesetz, das dem Zivilrecht zugeordnet ist. Die Bauaufsichtsbehörden sind nicht befugt, zivilrechtliche Ansprüche zu prüfen oder hierzu Rechtsauskünfte zu erteilen.

An wen muss ich mich wenden?

Der richtige Ansprechpartner ist die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung, Kreisfreie Städte, Sonderstatusstädte). Die jeweilige Stadtverwaltung hat i. d. R. auch eine Zweitausfertigung der Baugenehmigung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um konkrete Rechtsauskünfte oder Akteneinsicht zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.

Dies kann sein:

  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
  • notarieller Kaufvertrag
  • Auszug aus dem Eigentümerverzeichnis des Katasterkartenwerkes

Hinweis: Mieter haben in der Regel kein berechtigtes Interesse

Was sollte ich noch wissen?

Siehe dazu auch Broschüre "Nachbarrecht" (Hessisches Ministerium der Justiz ).

Nachbarrecht - Eine Orientierungshilfe
(Hessisches Ministerium der Justiz)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

03.05.2012
Stelle:
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Bauordnung
Postanschrift:
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Aufzug:
nein
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Formularname Download-Link
Behindertengerechter Umbau - Anmeldevordruck und Einkommensauskunft Externe URL: Formular 'Behindertengerechter Umbau - Anmeldevordruck und Einkommensauskunft'
GEG- Erfüllungserklärung Bestandsbauten Externe URL: Formular 'GEG- Erfüllungserklärung Bestandsbauten'
GEG- Erfüllungserklärung Neubauten Externe URL: Formular 'GEG- Erfüllungserklärung Neubauten'