Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Nutzungsänderung von Gebäuden
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.

An wen muss ich mich wenden?

Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
  • Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
  • Liegenschaftsplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
  • Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
  • Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
  • Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
  • Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Vordrucke zum Bauvorlagenerlass

Stelle:
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Bauordnung
Postanschrift:
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Aufzug:
nein
1 - 3 / 3
Formularname Download-Link
Behindertengerechter Umbau - Anmeldevordruck und Einkommensauskunft Externe URL: Formular 'Behindertengerechter Umbau - Anmeldevordruck und Einkommensauskunft'
GEG- Erfüllungserklärung Bestandsbauten Externe URL: Formular 'GEG- Erfüllungserklärung Bestandsbauten'
GEG- Erfüllungserklärung Neubauten Externe URL: Formular 'GEG- Erfüllungserklärung Neubauten'