Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate, im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die  Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt  (z. B. Personalausweis, Reisepass)
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
  • Ausländischer Führerschein
  • Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Foto-Mustertafel
(Bundesdruckerei)

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Umschreibung muss beantragt werden, solange die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist.

Die Umschreibung eines nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Ausland erworbenen neuen Führerscheins ist nicht zulässig.

Bemerkungen

Siehe dazu auch das Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

12.09.2017
Stelle:
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Führerscheinstelle
Postanschrift:
An der Haune 8
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
Telefon:
06621 87-3415
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag bis Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
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Formularname Download-Link
Anlage zum Führerscheinantrag (Prüfort für die praktische Fahrerlaubnisprüfung) Externe URL: Formular 'Anlage zum Führerscheinantrag (Prüfort für die praktische Fahrerlaubnisprüfung)'
Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines Externe URL: Formular 'Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines'
Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheines Externe URL: Formular 'Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheines'
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis Externe URL: Formular 'Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis'
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Externe URL: Formular 'Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung'
Antrag auf Teilnahme am Fahranfängermodell "Begleitetes Fahren ab 17" Externe URL: Formular 'Antrag auf Teilnahme am Fahranfängermodell 'Begleitetes Fahren ab 17''
Beiblatt für eine Begleitperson (zum Antrag auf Teilnahme am Fahranfängermodell "Begleitetes Fahren ab 17") Externe URL: Formular 'Beiblatt für eine Begleitperson (zum Antrag auf Teilnahme am Fahranfängermodell 'Begleitetes Fahren ab 17')'