Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Landschaftsschutzgebiet - Befahrerlaubnis
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn eine Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. Dabei dürfte es sich in der Regel um die untere Naturschutzbehörde handeln.

An wen muss ich mich wenden?

An die untere Naturschutzbehörde in der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Stelle:
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Untere Naturschutzbehörde (UNB)
Postanschrift:
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
Telefon:
06621 87-2203
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
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Formularname Download-Link
Musterbogen für die artenschutzrechtliche Prüfung Externe URL: Formular 'Musterbogen für die artenschutzrechtliche Prüfung'