Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Veränderungssperren nach § 34 des Hessischen Straßengesetzes
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.

Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine Wert steigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

Stelle:
Stadt Heringen (Werra) - Bürgerbüro
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933-0
Telefax:
06624 933-100
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Sprechzeiten des Bürgerbüros

montags 07.00 bis 12.00 Uhr
dienstags 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
mittwochs 08.00 bis 12.00 Uhr
donnerstags 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr
freitags 07.00 bis 12.00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Am Bürgerhaus:
Parkplatz:
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Bürgerbüro
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Vorname Nachname
Dajana Rimbach
Beate Trieschmann
Karolina Bommer