Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Landschaftsschutzgebiet - Befahrerlaubnis
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn eine Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde erforderlich. Dabei dürfte es sich in der Regel um die untere Naturschutzbehörde handeln.

An wen muss ich mich wenden?

An die untere Naturschutzbehörde in der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Stelle:
Stadt Heringen (Werra) - FB 3 Bauen
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933302
Telefax:
06624 933-100
Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Am Bürgerhaus:
Parkplatz:
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
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Vorname Nachname
Michael Franz
Astrid Heinz
Frank Renke
Jens Westermann
Anke Wenkel
Klaus Jahnke
Monika Pancl
Irina Heinz
Isabel Steinmetz
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Formularname Download-Link
Entwässerungsantrag Download: Formular 'Entwässerungsantrag'