Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Straßenreinigung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

Stelle:
Stadt Heringen (Werra) - FB 6 Stadtbauhof
Adresse:
Riedweg 12
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 915851
Telefax:
06624 915853
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:
  • Sommer: Mai - August
  • Montag 06:00 - 14:30 Uhr
  • Dienstag 6:00 - 14:30 Uhr
  • Mittwoch 6:00 - 14:30 Uhr
  • Donnerstag 6:00 - 14:30 Uhr
  • Freitag 6:00 - 14:30 Uhr

 

  • Winter: September - April
  • Montag 7:00 - 15:30 Uhr
  • Dienstag 7:00 - 15:30 Uhr
  • Mittwoch 7:00 - 15:30 Uhr
  • Donnerstag 7:00 - 15:30 Uhr
  • Freitag 7:00 - 15:30 Uhr
Parkplatz:
Parkplatz: Am Bauhof
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Aufzug:
nein
Rollstuhlgerecht:
nein
Bauhof
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Vorname Nachname
Thomas Fritsch
Gerrit Letsch