Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Geburten, Geburtsanmeldung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

 Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

 Anzeigepflichtige

Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

An wen muss ich mich wenden?

Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
  • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
 

Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
 

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

28.05.2019
Stelle:
Stadt Heringen (Werra) - Standesamt und Soziales
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933-120
Telefax:
06624 933-100
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

montags 09.00 bis 12.00 Uhr
dienstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
mittwochs 09.00 bis 12.00 Uhr
donnerstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 17.30 Uhr
freitags 09.00 bis 12.00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Am Bürgerhaus:
Parkplatz:
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
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Vorname Nachname
Sabrina Anders
Andrea Bürger
Matthias Hujo