Leistungen von A-Z
Leistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise für - Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Der Tierschutz ist eine amtstierärztliche Aufgabe, die dem Zweck dient, die art- und bedürfnisgerechte Haltung und damit das Wohlbefinden der Tiere sicherzustellen. Dazu werden gewerbliche Tierhaltungen, Tiertransportunternehmen, Tierheime, Tiergärten, Zirkusbetriebe sowie landwirtschaftliche Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen sowie Einrichtungen, in denen Tiere geschlachtet werden regelmäßig überwacht.
Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Überwachung privater Tierhaltungen. Kontrollen werden dabei meist auf Anzeige von Bürgern durchgeführt, die der Meinung sind, dass Tiere gesetzeswidrig gehalten werden.
Die rechtliche Grundlage für den behördlichen Tierschutz ist das Tierschutzgesetz sowie die dazu ergangenen Rechtsverordnungen.
An wen muss ich mich wenden?
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.