Leistungen von A-Z
Bezeichnung:
Anzeige des Wechsels des Leitungspersonals in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Als Betreiber einer Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen haben Sie den Wechsel einer Leitungskraft unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei müssen Sie Name, berufliche Ausbildung und den Werde-gang angeben und nachweisen.
Teaser
Als Betreiber einer Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen haben Sie den Wechsel einer Leitungskraft unverzüglich anzuzeigen.
Verfahrensablauf
- Betreiber einer Einrichtung nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen zeigen den Wechsel der Leitungskraft an und stellen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
- Das Amt prüft die Eignung der Leitungskraft anhand der Unterlagen.
- Bei Bedarf fordert das zuständige Amt weitere Unterlagen an.
- Das Amt übersendet einen kostenpflichtigen Bescheid an die Einrichtungsbetreiber.
Voraussetzungen
- Ihre Einrichtung muss bei den Hessischen Ämtern für Ver-sorgung und Soziales angezeigt sein.
- Es liegen keine einschlägigen rechtskräftigen Verurteilungen oder Ordnungswidrigkeiten gegen die Leitungskraft vor.
- Die Leitungskraft verfügt über eine einschlägige Ausbildung und eine einschlägige Berufspraxis von mindestens zwei Jahren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise zur beruflichen Ausbildung und des beruflichen Werdegangs der Leitungskraft (Zeugnis, Arbeitszeugnis in Kopie)
Welche Gebühren fallen an?
Zahlungsweise: Überweisung/Zahlschein
Verwaltungsgebühr: EUR 220,00
Welche Fristen muss ich beachten?
gesetzliche Vorgabe: unverzüglich
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 - 5 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Herausgebende Stelle
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege, Abteilung VI.1
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)
Fachlich freigegeben am
23.02.2023
Zuständig für:
Heringen (Werra)
Leistung:
Anzeige des Wechsels des Leitungspersonals in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen
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Zuständige Stelle(n) |
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Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung VI Pflege/Aufsicht/Förderwesen |