Leistungen von A-Z
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie
- einen Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln,
- die Lagerung von Arzneimitteln und deren Dokumente,
- die Vermittlung von Arzneimitteln,
- die erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln für ärztliche, zahnärztliche sowie sonst zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen oder
- die erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln für Krankenhäuser, oder Rettungsdienstorganisationen
betreiben wollen, müssen Sie dies beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege anzeigen.
Auch bei Änderungen der angezeigten Tätigkeiten ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege Ihr Ansprechpartner.
Teaser
Sie wollen eine sonstige Tätigkeit im Zusammenhang mit Arzneimitteln, Wirkstoffen, anderen zur Arzneimittelherstellung bestimmten Stoffe und Gewebe anzeigen?
Verfahrensablauf
- Bitte füllen Sie das entsprechende Formular bevorzugt am PC aus und senden Sie es unterschrieben als Scan im Anhang zu einer E-Mail an folgende Adresse: Anzeige67@hlfgp.hessen.de.
- Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege.
Voraussetzungen
Für die Anzeige sind die jeweiligen Anforderung zu erfüllen.
Voraussetzung sind unter anderem:
Anzeige eines Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln:
- Benennung einer verantwortlichen Person mit der erforderlichen Sachkenntnis
- Name und Anschrift des Einzelhändlers
Anzeige eines Lagers bzw. Dokumentenlagers:
- Name und Anschrift des Unternehmens
- Genaue Beschreibung der Tätigkeiten (für wen wird was gelagert?)
Anzeige einer Arzneimittelvermittlung:
- Konkrete Beschreibung der Tätigkeit
- Name und Anschrift der Unternehmen, für die man tätig werden möchte
Anzeige erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln für ärztliche, zahnärztliche sowie sonst zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen sowie Anzeige erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln für Krankenhäuser, Rettungsdienstorganisationen:
- Personenangaben, Name und Anschrift der Praxis bzw. der Rettungsorganisation oder des Krankenhauses
- Angaben zu den genauen Tätigkeiten
- Benennung der verantwortlichen Person mit der erforderlichen Sachkenntnis
Anzeige einer Arzneimittelsammlung:
- siehe Merkblatt auf der Homepage:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Anzeige eines Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln:
- siehe Formular auf der Seite zum Arzneimittelvertrieb
Anzeige eines Lagers bzw. Dokumentenlagers:
- Name und Anschrift des Unternehmens
- Genaue Beschreibung der Tätigkeiten (für wen wird was gelagert?)
Anzeige einer Arzneimittelvermittlung:
- siehe Formular auf der Seite zum Arzneimittelvertrieb
Anzeige erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln für ärztliche, zahnärztliche sowie sonst zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen sowie Anzeige erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln für Krankenhäuser, Rettungsdienstorganisationen:
- siehe Formular auf der Seite zur Anzeigepflicht
Anzeige einer Arzneimittelsammlung:
- siehe Merkblatt aufder Seite zum Arzneimittelvertrieb
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: EUR 33,00 - 275,00
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-SozMinVwKostOHE2012V6Anlage/part/G
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weiterführende Informationen
Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege überwacht den Verkehr mit Humanarzneimitteln bei allen pharmazeutischen Unternehmen sowie Groß- und Einzelhändlern in Hessen.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
und Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege