Leistungen von A-Z
Leistungsbeschreibung
Hessen besitzt eine vielfältige und interessante Museumslandschaft. Die Hessischen Landesmuseen in Wiesbaden, Darmstadt und Kassel bergen international beachtete Schätze.
In ganz Hessen gibt es rund 400 Museen in kommunaler und privater Trägerschaft. Das Land fördert nur wenige Museen institutionell, vergibt über den Hessischen Museumsverband aber Mittel im Rahmen von Projektförderungen.
An wen muss ich mich wenden?
Weitere Informationen zu den Landesmuseen und allen anderen Museen in Hessen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.
Sie können auch direkt beim Museumsführer für Hessen suchen.
Museen
(Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsformulare für Mittel im Rahmen von Projektförderungen können bis jeweils 15.09. für das folgende Jahr bei der Geschäftsstelle des Hessischen Museumsverbandes angefordert werden.
Die Antragsfrist für das kommende Haushaltsjahr endet am 15.10..
Rechtsgrundlage
Richtlinien zur Förderung von nichtstaatlichen Museen in Hessen
Hessischer Museumsverband - Finanzielle Förderung -
(Merkblätter zu den Richtlinien zur Förderung von nichtstaatlichen Museen in Hessen finden Sie auf der Seite des Hessischen Museumsverbandes)
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen und eingehende Erläuterungen zur Museumsförderung in Hessen erhalten Sie über die Internetseiten des Hessischen Museumsverbandes.
Die Fachberatung der Museen wird durch die Museumsberatungsstellen des Hessischen Museumsverbandes in Kassel und Darmstadt wahrgenommen.