Leistungen von A-Z
Leistungsbeschreibung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.
Bei Frauen: Wenn
- eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.
Bei gesunden Männern:
- Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.
In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.
Teaser
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine medizinisch erforderliche Sterilisation.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Voraussetzungen
Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Elektronische Gesundheitskarte
Rechtsbehelf
Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.
Anträge / Formulare
Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob es bereits vorgedruckte Anträge / Formulare gibt.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle(n) |
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Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) |