Leistungen von A-Z
Bezeichnung:
Freistellung wg. Akutpflege beim Arbeitgeber anmelden (unbezahlte Freistellung)
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Wird ein naher Angehöriger akut pflegebedürftig, so können Sie sich bis zu 10 Arbeitstage (unentgeltlich) freistellen lassen, um die pflegerische Versorgung zu organisieren.
Verfahrensablauf
- Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich Ihre Arbeitsverhinderung und die voraussichtliche Dauer mit.
- Legen Sie Ihrem Arbeitgeber auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung vor
An wen muss ich mich wenden?
Ihre(n) Arbeitgeber / Arbeitgeberin
Voraussetzungen
Sie sind
- Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer,
- in einer betrieblichen Berufsausbildung, oder
- wegen Ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen
(zu diesen gehören Sie zum Beispiel auch, wenn Sie in Heimarbeit beschäftigt sind).
Als nahe Angehörige gelten:
- Großeltern, Eltern, Schwiegereltern
- Ehegatten, Lebenspartner, Partner eine eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister
- Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder
- die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners
- Schwiegerkinder
- Enkelkinder
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auf Verlangen Ihres Arbeitgebers
- ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung
Welche Fristen muss ich beachten?
Dauer: Maximal 10 Tage
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
29.02.2012