Leistungen von A-Z
Leistungsbeschreibung
Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Teaser
Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Verfahrensablauf
Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.
Voraussetzungen
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration