Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Elterngeld Informationserteilung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie werden Eltern und haben Fragen zum Thema Elterngeld? Die Beratung und Antragsbearbeitung zum Elterngeld erfolgt durch die regional zuständige Elterngeldstelle.

Teaser

Die Beratung und Antragsbearbeitung zum Thema Elterngeld erfolgt durch die regional zuständige Elterngeldstelle.

Zuständige Stelle

Elterngeld müssen Sie schriftlich bei den Elterngeldstellen der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales beantragen, in deren Bereich Ihr Kind zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Fachlich freigegeben am

24.04.2024
Zuständig für:
Heringen (Werra)
Leistung:
Elterngeld Informationserteilung