Leistungen von A-Z
Leistungsbeschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Sie können eine Erweiterung Ihrer Pilotenlizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), Segelflugzeuge (SFCL) und Freiballone (BFCL) auf weiterführende Rechte und Berechtigungen (Rechte zum Führen von Segelflugzeugen (SFZ) , Reisemotorseglern (TMG), Leichtluftfahrzeugen (SEP) und Erweiterung der Rechte auf andere Hubschraubermuster beziehungsweise Baureihen, Erweiterung der Rechte auf eine andere Ballonklasse oder -gruppe) beantragen.
Teaser
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Pilotenlizenz BFCL, SFCL und LAPL um weitere Rechte und Berechtigungen erweitern.
Verfahrensablauf
- Man stellt einen Antrag auf Erweiterung der Pilotenlizenz.
- Alle erforderlichen Unterlagen werden mit dem Antrag einge-reicht.
- Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
- Die Gebühr für die Verwaltungsleistung wird entrichtet.
- Rückgabe der alten Lizenz
- Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:
- Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
- Kassel - Dezernat Verkehr
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Regierungspräsidien in
- Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
- Kassel - Dezernat Verkehr
Voraussetzungen
- Besitz einer gültigen Pilotenlizenz BFCL, SFCL und LAPL
- Erfolgreich absolvierte Ausbildung zur Erweiterung der Rechte
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Nachweis der theoretischen und praktischen Fähigkeiten zur Erweiterung einer Privatpilotenlizenz
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.
Antragsfrist: 24 Monate
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 Wochen
Rechtsbehelf
Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Weiterführende Informationen
Herausgebende Stelle
Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen