Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Tierschutz
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen, gleichgültig ob es sich um ein wildlebendes oder in menschlicher Obhut gehaltenes Tier handelt.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Der Tierschutz ist eine amtstierärztliche Aufgabe, die dem Zweck dient, die art- und bedürfnisgerechte Haltung und damit das Wohlbefinden der Tiere sicherzustellen. Dazu werden gewerbliche Tierhaltungen, Tiertransportunternehmen, Tierheime, Tiergärten, Zirkusbetriebe sowie landwirtschaftliche Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen sowie Einrichtungen, in denen Tiere geschlachtet werden regelmäßig überwacht.

Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Überwachung privater Tierhaltungen. Kontrollen werden dabei meist auf Anzeige von Bürgern durchgeführt, die der Meinung sind, dass Tiere gesetzeswidrig gehalten werden.

Die rechtliche Grundlage für den behördlichen Tierschutz ist das Tierschutzgesetz sowie die dazu ergangenen Rechtsverordnungen.

An wen muss ich mich wenden?

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Stelle:
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Tierschutz
Postanschrift:
Postfach
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
Telefon:
06621 87-2302
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Aufzug:
nein
Rollstuhlgerecht:
nein