Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Verfügungsberechtigung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil II. Sie stellt jedoch kein Eigentumsnachweis dar.

Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument.

Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugbrief bestehen, bleibt dieser gültig.

Teaser

Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.

Verfahrensablauf

Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller im Zusammenhang mit dem Kauf des Fahrzeuges.

Im Rahmen der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Behörde ausgefertigt.

Zuständige Stelle

Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.

Voraussetzungen

Die Ausfüllung einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder deren erstmalige Ausfertigung durch die Zulassungsbehörde ist nur zulässig bei Vorlage

1. der Übereinstimmungsbescheinigung,

2. der Datenbestätigung oder

3. der Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des Fahrzeugs.

4. Nachweis der Verfügungsberechtigung: im Falle eines Neu-Fahrzeugs ist das z.B. der Kaufvertrag, bei einem Gebrauchtfahrzeug wäre es die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II.

Welche Fristen muss ich beachten?

vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr

Anträge / Formulare

  • Schriftform erforderlich: Ja

  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Spezielle Hinweise für - Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Schriftform erforderlich: Ja

Fachlich freigegeben durch

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH

Fachlich freigegeben am

30.09.2021
Stelle:
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Bürgerservice-Büro Rotenburg
Postanschrift:
Lindenstr. 1
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Telefon:
06623 817-0
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag bis Dienstag 08:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

Bitte beachten: Samstags nur mit vorheriger Terminbuchung.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
1 - 5 / 5
Formularname Download-Link
Antrag Kurzzeitkennzeichen (PDF) Externe URL: Formular 'Antrag Kurzzeitkennzeichen (PDF)'
Bestellung eines Empfangsberechtigten für Ausfuhr- oder Kurzkennzeichen Externe URL: Formular 'Bestellung eines Empfangsberechtigten für Ausfuhr- oder Kurzkennzeichen '
Einverständniserklärung: Zulassung auf Minderjährige Externe URL: Formular 'Einverständniserklärung: Zulassung auf Minderjährige'
Vollmacht für die KFZ-Zulassung durch Bevollmächtigte Externe URL: Formular 'Vollmacht für die KFZ-Zulassung durch Bevollmächtigte'
Zahlung der KFZ-Steuer mittels SEPA-Lastschriftmandat/ Einzugsermächtigung Externe URL: Formular 'Zahlung der KFZ-Steuer mittels SEPA-Lastschriftmandat/ Einzugsermächtigung'