Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Melderegisterauskunft Erteilung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

  • einfache Melderegisterauskunft
  • erweiterte Melderegisterauskunft
  • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
  • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
  • Selbstauskunft
  • Gruppenauskunft

Teaser

Sie suchen eine Person? Dann können Sie diese mit einer Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde eventueell finden.

Verfahrensablauf

Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Zuständige Stelle

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung

Anträge / Formulare

In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

Was sollte ich noch wissen?

Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8

Fachlich freigegeben am

10.12.2020
Stelle:
Stadt Heringen (Werra) - Bürgerbüro
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933-0
Telefax:
06624 933-100
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Sprechzeiten des Bürgerbüros

montags 07.00 bis 12.00 Uhr
dienstags 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
mittwochs 08.00 bis 12.00 Uhr
donnerstags 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr
freitags 07.00 bis 12.00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Am Bürgerhaus:
Parkplatz:
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Bürgerbüro
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Vorname Nachname
Dajana Rimbach
Beate Trieschmann
Karolina Bommer