Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:

  • Ärztliche Behandlung und Betreuung,
  • Unterstützung durch Hebammen,
  • Medikamente, Verband- und Heilmitteln.

Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.

Teaser

Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt), in der der Wohnsitz liegt.

Voraussetzungen

Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen (wie z.B. Schwangerschaftsnachweis oder Mutterpass, Einkommens- und Vermögensnachweise, Nachweise über laufende Ausgaben, aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen, Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege, erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide, etc.) informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Welche Gebühren fallen an?

Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.  

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der zuständige Sozialhilfeträger kann jedoch erst Hilfe gewähren, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere, wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

Anträge / Formulare

Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

17.02.2022
Stelle:
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Sozialhilfe (Altkreis Hersfeld & Wildeck)
Postanschrift:
Postfach
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
Telefon:
06621 87-4502
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
1 - 4 / 4
Formularname Download-Link
Antrag auf Grundsicheringsleistungen nach SGB XII in besonderer Wohnform Externe URL: Formular 'Antrag auf Grundsicheringsleistungen nach SGB XII in besonderer Wohnform'
Antrag Grundsicherung SGB XII Externe URL: Formular 'Antrag Grundsicherung SGB XII'
Wiederholungsantrag auf Grundsicherungsleistungen nach SGB XII in besonderer Wohnform Externe URL: Formular 'Wiederholungsantrag auf Grundsicherungsleistungen nach SGB XII in besonderer Wohnform '
Wiederholungsantrag Grundsicherung SGB XII Externe URL: Formular 'Wiederholungsantrag Grundsicherung SGB XII'