Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Windenergie, Eignungsgebiete
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Um raumbedeutsame Windkraftanlagen (WKA), auch Windenergieanlagen (WEA), auf geeignete Gebiete zu konzentrieren und regionalplanerisch zu steuern, werden in den Regionalplänen "Vorranggebiete für Windenergienutzung" ausgewiesen. Dies erfolgt  durch die Träger der Regionalplanung. In Hessen sind das die Regionalversammlungen in den 3 Hessischen Regionen (entspricht den Regierungsbezirken).

An wen muss ich mich wenden?

Die Regionalpläne werden von den jeweiligen Regionalversammlungen unter Mitwirkung der Regierungspräsidien als obere Landesplanungsbehörden aufgestellt. Die Genehmigung zur Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m obliegt dem jeweils örtlich zuständigen Regierungspräsidium.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

10.09.2012
Stelle:
Stadt Heringen (Werra) - FB 5 Wirtschaft, Entwicklung und Kultur
Adresse:
Dickesstraße 1
36266 Heringen (Werra)
(Bemerkung: Außenstelle der Stadt Heringen (Werra))
Telefon:
06624 5127
Telefax:
06624 919414
E-Mail über Kontaktformular:
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Am Anger:
Parkplatz:
Parkplatz: Hinter dem Werra-Kalibergbau-Museum
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Hinter dem Werra-Kaliberbau-Museum
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
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Vorname Nachname
Anja Hildebrandt
Hermann-Josef Hohmann
Kornelia Kipke
Monika Knauf