Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Windenergie, Eignungsgebiete
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Um raumbedeutsame Windkraftanlagen (WKA), auch Windenergieanlagen (WEA), auf geeignete Gebiete zu konzentrieren und regionalplanerisch zu steuern, werden in den Regionalplänen "Vorranggebiete für Windenergienutzung" ausgewiesen. Dies erfolgt  durch die Träger der Regionalplanung. In Hessen sind das die Regionalversammlungen in den 3 Hessischen Regionen (entspricht den Regierungsbezirken).

An wen muss ich mich wenden?

Die Regionalpläne werden von den jeweiligen Regionalversammlungen unter Mitwirkung der Regierungspräsidien als obere Landesplanungsbehörden aufgestellt. Die Genehmigung zur Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m obliegt dem jeweils örtlich zuständigen Regierungspräsidium.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

10.09.2012
Stelle:
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 21 - Regionalplanung, Bauleitplanung, Bauaufsicht, Regionalentwicklung
Adresse:
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt
Telefon:
0561 106-0
Öffnungszeiten:

Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

freitags 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium":
Bus: 10, 16, 17, 32, 37, 38
Regionalbahn: RT1, RT4
Straßenbahn: 3, 4, 6, 7, 8
Parkplatz:
Parkplatz:
Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Regierungspräsidium Kassel