Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Werbeanlage
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.

Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zeichnung (Maßstab 1:50)


Anlage I/4 zu VV BauPrüfVO


Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte


Lageplan (amtlich)


Farbiges Lichtbild oder farbige Lichtbildmontage

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für - Landkreis Hersfeld-Rotenburg

7 Euro je 1.000 Euro Rohbausume

Gebühr: EUR 7,00
Spezielle Hinweise für - Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Satzung über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren inklusive Anlage 1.pdf

Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für - Landkreis Hersfeld-Rotenburg

§ 10 Hessische Bauordnung

§ 62 Hessische Bauordnung

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Vordrucke zum Bauvorlagenerlass

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

Baugenehmigung / Vorbescheid Werbeanlage

Stelle:
Stadt Heringen (Werra) - FB 3 Bauen
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933302
Telefax:
06624 933-100
Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Am Bürgerhaus:
Parkplatz:
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
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Vorname Nachname
Michael Franz
Astrid Heinz
Frank Renke
Jens Westermann
Anke Wenkel
Klaus Jahnke
Monika Pancl
Irina Heinz
Isabel Steinmetz
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Formularname Download-Link
Entwässerungsantrag Download: Formular 'Entwässerungsantrag'