Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Gefahrstoffe
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

In der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) sind die Pflichten des Arbeitgebers beim Umgang mit gefährlichen Stoffen festgelegt (u. a. Ermittlungspflicht, Allgemeine Schutzpflicht, Überwachungspflicht, Rangfolge der Schutzmaßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen).

Die Gefährdungsbeurteilung ist zentraler Bestandteil zur Ableitung notwendiger Schutzmaßnahmen. Die Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Ergonomische Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe sind dabei zu berücksichtigen.
 

An wen muss ich mich wenden?

an das zuständige Regierungspräsidium

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu Gefahrstoffen finden Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.

Gefahrstoffe
Regierungspräsidium Darmstadt)

Gefahrstoffe
(Regierungspräsidium Gießen)

Gefahrstoffe
(Regierungspräsidium Kassel)

Bemerkungen

Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel  sind für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig. Hier erhalten Sie ebenfalls Informationen über die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften, Ausnahmeregelungen oder die Beantragung von Erlaubnissen.

Stelle:
Regierungspräsidium Kassel
Adresse:
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt
Telefon:
0561 106-0
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

freitags 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium":
Bus: 10, 16, 17, 32, 37, 38
Regionalbahn: RT1, RT4
Straßenbahn: 3, 4, 6, 7, 8
Parkplatz:
Parkplatz:
Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Regierungspräsidium Kassel