Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Sonderpädagogische Förderung in der Förderschule
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können spezifische Förderschulangebote nutzen. Eltern können die unmittelbare Aufnahme ihres Kindes an einer Förderschule beantragen.

Die Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung erfolgt spätestens nach Ablauf von jeweils zwei Jahren im Rahmen der individuellen Förderplanung.

Die verschiedenen Förderschulangebote werden auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums einzeln vorgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

Bemerkungen

Weiterführende Informationen:

Förderschule
(Hessisches Kultusministerium)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Kultusministerium

Fachlich freigegeben am

04.10.2016
Stelle:
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Schulverwaltung
Postanschrift:
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
Telefon:
06621 87-1470
Öffnungszeiten:

Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja