Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Förderung Altenwohnungen als Mietwohnungen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Träger für den Neubau, Aus- und Umbau von Altenwohnungen oder Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften für Senioren können Sie staatliche Fördermittel im Hessischen Mietwohnungsbauprogramm erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Die örtliche Wohnraumförderstelle.

Voraussetzungen

  • Die geförderte Wohnung unterliegt 20 Jahre Mietpreis und Belegungsbindungen zu Gunsten von Haushalten, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
  • Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
  • Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten.
  • Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
     

Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Stelle:
Stadt Heringen (Werra) - FB 3 Bauen
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933302
Telefax:
06624 933-100
Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Am Bürgerhaus:
Parkplatz:
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
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Vorname Nachname
Michael Franz
Astrid Heinz
Frank Renke
Jens Westermann
Anke Wenkel
Klaus Jahnke
Monika Pancl
Irina Heinz
Isabel Steinmetz
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Formularname Download-Link
Entwässerungsantrag Download: Formular 'Entwässerungsantrag'