Leistungen von A-Z
Bezeichnung:
Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei sind, können Sie diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- Dienstführerschein oder Bescheinigung der Dienststelle über die erteilte(n) Dienstfahrerlaubnisklasse(n)
- aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
Foto-Mustertafel
(Bundesdruckerei)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Rechtsgrundlage
§§ 26, 27 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
13.10.2017
Stelle:
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Führerscheinstelle
Postanschrift:
An der Haune 8
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
Telefon:
06621 87-3415
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
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