Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Fahrerlaubnis: Karteikartenabschrift
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen (Verlust oder Diebstahl) oder vernichtet worden, sind Sie verpflichtet den Verlust unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Verzögern) anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Sie auf die Fahrerlaubnis verzichten.

Zuständigkeiten

Die Ersatzausstellung des Führerscheins erfolgt durch die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.

Die Fahrerlaubnisbehörde hat auf Kosten des Antragstellers durch die Einholung einer Auskunft aus dem ZFER und aus dem VZR zu vergewissern, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Sofern die Daten des Betreffenden noch nicht im ZFER erfasst sind, kann die Auskunft nach § 76 Ziff. 12 FeV aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister eingeholt werden.

Zwischenzeitlich erfolgter Umzug

Falls Sie zwischenzeitlich umgezogen sind, klären Sie bitte mit der für Ihren derzeitigen Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese die Auskunft bei der die Fahrerlaubnis ehemals ausstellenden Behörde selbst einholt oder die Auskunft (Karteikartenabschrift) von Ihnen beantragt werden soll.

EU-ausländischer Führerschein

Hat eine Person mit EU-ausländischem Führerschein ihren Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland verlegt, so ist für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins in Anwendung von Art. 8 Abs. 5 der 2. EU-Führerscheinrichtlinie der Wohnsitzmitgliedstaat und damit die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes/Wohnortes zuständig.

Vor Ausstellung des Ersatzführerscheins ist die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde ausdrücklich verpflichtet eine Auskunft über die betreffende Fahrerlaubnis aus dem ausländischen Register einzuholen. Die Auskunft ist kostenlos.
 

An wen muss ich mich wenden?

An die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde .

Stelle:
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Führerscheinstelle
Postanschrift:
An der Haune 8
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
Telefon:
06621 87-3415
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag bis Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
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Formularname Download-Link
Anlage zum Führerscheinantrag (Prüfort für die praktische Fahrerlaubnisprüfung) Externe URL: Formular 'Anlage zum Führerscheinantrag (Prüfort für die praktische Fahrerlaubnisprüfung)'
Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines Externe URL: Formular 'Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines'
Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheines Externe URL: Formular 'Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheines'
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis Externe URL: Formular 'Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis'
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Externe URL: Formular 'Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung'
Antrag auf Teilnahme am Fahranfängermodell "Begleitetes Fahren ab 17" Externe URL: Formular 'Antrag auf Teilnahme am Fahranfängermodell 'Begleitetes Fahren ab 17''
Beiblatt für eine Begleitperson (zum Antrag auf Teilnahme am Fahranfängermodell "Begleitetes Fahren ab 17") Externe URL: Formular 'Beiblatt für eine Begleitperson (zum Antrag auf Teilnahme am Fahranfängermodell 'Begleitetes Fahren ab 17')'