Leistungen von A-Z
Bezeichnung:
Waffenbesitzkarte
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Waffenschein
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
An wen muss ich mich wenden?
Die Waffenbesitzkarte wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.
Rechtsgrundlage
Stelle:
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Waffen
Postanschrift:
Friedrich-Ebert-Str. 9
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
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