Leistungen von A-Z
Leistungsbeschreibung
Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Teaser
Wenn Sie umziehen, müssen Sie diese Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS)
Fachlich freigegeben am
36266 Heringen (Werra)
Sprechzeiten des Bürgerbüros
montags 07.00 bis 12.00 Uhr
dienstags 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
mittwochs 08.00 bis 12.00 Uhr
donnerstags 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr
freitags 07.00 bis 12.00 Uhr
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Vorname | Nachname |
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Dajana | Rimbach |
Beate | Trieschmann |
Karolina | Bommer |