Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Einzelhandel mit explosionsgefährlichen Stoffen, Anzeige
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigt ein Unternehmer eine Erlaubnis. Mit dieser erhält das Unternehmen das Recht mit bestimmten explosionsgefährlichen Stoffen umzugehen bzw. bestimmte Tätigkeiten ausüben zu dürfen.
Als Ergebnis wird eine Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das jeweils zuständige Regierungspräsidium.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sachkundenachweis


Gewerbeanmeldebestätigung


Formloser Antrag


Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde


Nachweis Haftpflichtversicherung


Nachweis der gesundheitlichen Eignung


Körperlicher Eingnungsnachweis

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren in der Höhe von 102,26 Euro - 2.812,11 Euro erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen festgelegt.

Rechtsgrundlage

§ 7 Sprengstoffgesetz

Rechtsbehelf

Klage innerhalb 4 Wochen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
 

Online Antragsverfahren
(Einheitlicher Ansprechpartner Hessen)

Stelle:
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 51 - 55 - Arbeitsschutz
Adresse:
Leuschnerstr. 71
34134 Kassel, documenta-Stadt

Heinrich-von-Bibra Platz 5 - 9
36037 Fulda
Postanschrift:
Postfach
34117 Kassel, documenta-Stadt
Telefon:
0561 106-0
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

freitags 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Die Dienststelle Fulda ist vom Bahnhof zu Fuß in ca. 5 Minuten zu erreichen.:
Haltestelle: Kassel - "Magazinhof":
Bus: 11
Haltestelle: Kassel - "Helleböhn":
Straßenbahn: 3, 7
Parkplatz:
Parkplatz: Kassel - offenes Parkhaus
Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja