Leistungen von A-Z
Bezeichnung:
Nichtinvestive Förderungen von Behindertenverbänden
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen wird den Trägern ein Personal- oder / und Sachkostenzuschuss gewährt. Zuwendungsempfänger sind vornehmlich die caritativen Verbände und Vereine.
An wen muss ich mich wenden?
Das Regierungspräsidium Gießen ist hessenweit zuständig für die Bewilligung der Landeszuwendung nach Maßgabe des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie für die Auszahlung und die Prüfung der Mittelverwendung.
Bemerkungen
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
29.08.2016