Leistungen von A-Z
Bezeichnung:
Gehwegschäden
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
An wen muss ich mich wenden?
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Zuständig für:
Heringen (Werra)
Leistung:
Gehwegschäden
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Zuständige Stelle(n) |
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Stadt Heringen (Werra) - FB 3 Bauen |
Stadt Heringen (Werra) - FB 6 Stadtbauhof |