Leistungen von A-Z
Leistungsbeschreibung
Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche oder gemeinnützige Träger.
Teaser
Sie können möglicherweise eine Förderung von niedrigschwelligen Sprachkursen erhalten.
Verfahrensablauf
Der Onlineantrag ist mindestens 1 Monat vor Beginn der Sprachför-dermaßnahme zu stellen.
Den Link zum Onlineantrag finden Sie unter integrationskom-pass.de, der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
Voraussetzungen
- niedrigschwellige Sprachfördermaßnahme
- Kommunaler, kirchlicher oder gemeinnütziger Träger
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen vorzulegen sind, richtet sich nach der Rechts-form des Trägers der Sprachfördermaßnahme.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 Monat
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Herausgebende Stelle
Regierungspräsidium Darmstadt
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle(n) |
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Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge |