Leistungen von A-Z
Leistungsbeschreibung
Die Fahrerlaubnis kann mit Auflagen oder Beschränkungen versehen werden. In der Regel erfolgt dies von Amts wegen. Auflagen oder Beschränkungen werden in Form von Schlüsselzahlen im Führerschein dokumentiert. Sie können sich auf einzelne oder auf alle Fahrerlaubnisklassen beziehen. Hierbei kann es sich z.B. um Auflagen, wie die Notwendigkeit einer Sehhilfe, die Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe oder die Notwendigkeit technischer Hilfsmittel im Kraftfahrzeug handeln.
Teaser
Die Fahrerlaubnis kann mit Auflagen oder Beschränkungen versehen werden.
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen erfahren Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die erforderlichen Unterlagen können im Einzelfall abweichen. Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren sind abhängig vom jeweiligen Einzelfall.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.
Rechtsgrundlage
Herausgebende Stelle
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen