Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Tierschlachtungs- und -zurichtungserlaubnis
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Tiere, deren Fleisch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, schlachten oder zurichten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.

Voraussetzung ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde als Schlachter.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium, in dessen Zuständigkeitsbereich die Schlachtungen vorgenommen werden sollen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Übersetzung Handelsregisterauszug


Sachkundenachweis


Betriebsplan


Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde


Formloser Antrag


EU Betriebsspiegel plus Beiblatt Fleisch


Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet

Welche Gebühren fallen an?

Es gilt die

  • Allgemeine Verwaltungskostenordnung
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Regierungspräsidium zu erkundigen

Rechtsgrundlage

  • Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (EU-Hygienepaket)
  • Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

Tierschlachtungs- und Zurichtungserlaubnis

Stelle:
Regierungspräsidium Kassel
Adresse:
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt
Telefon:
0561 106-0
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

freitags 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium":
Bus: 10, 16, 17, 32, 37, 38
Regionalbahn: RT1, RT4
Straßenbahn: 3, 4, 6, 7, 8
Parkplatz:
Parkplatz:
Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Regierungspräsidium Kassel