Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Sie können eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches beantragen.
 

Teaser

Sie können eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag.
  • Die Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
  • Eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Mitführung des Flugbuches wird gewährt.
     

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Regierungspräsidien

  • Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkaftverkehr
  • Kassel, Dezernat Verkehr

Voraussetzungen

Stichhaltige Begründung des Antrages

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiges Identitätsdokument
  • Kopie der Lizenz
  • Begründung der Freistellung zur Mitführung des Flugbuches

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.

Antragsfrist: 24 Monate

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 Wochen

Rechtsbehelf

Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Herausgebende Stelle

Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt
 

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

22.06.2023
Stelle:
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 22 - Verkehr
Adresse:
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel, documenta-Stadt
Telefon:
0561 106-0
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

freitags 08:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium":
Bus: 10, 16, 17, 32, 37, 38
Regionalbahn: RT1, RT4
Straßenbahn: 3, 4, 6, 7, 8
Parkplatz:
Parkplatz:
Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Regierungspräsidium Kassel