Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Kfz-Zulassung: Minderjährige als Fahrzeughalter
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ein Minderjähriger kann die Zulassung eines Fahrzeuges beantragen, wenn seine gesetzlichen Vertreter einwilligen (§§ 106, 107 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB-). Hierzu ist eine schriftliche Einwilligung gegenüber der Kfz-Zulassungsbehörde abzugeben.

Gesetzliche Vertreter des Minderjährigen sind in der Regel die Eltern (§ 1626 BGB), ggf. ein Elternteil oder ein Vormund (§ 1793 BGB).

Neben der o.g. Einwilligungserklärung verlangt die Kfz-Zulassungsbehörde von dem/den gesetzlichen Vertreter/n eine Erklärung, wonach diese/r die persönliche Haftung für alle aus der Zulassung des Fahrzeuges sich etwa ergebenden Folgen übernimmt/übernehmen.

Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Zulassung des Fahrzeugs sind zusätzlich zu den sonst für eine Fahrzeugzulassung notwendigen Unterlagen vorzulegen (siehe dazu auch Kfz-Zulassung Neufahrzeuge):

  • Einverständniserklärung der Eltern/ des Minderjährigen (der ADAC bietet in seinem Internetauftritt ein Muster für eine solche Einwilligungserklärung)
  • Original-Ausweise Eltern/Elternteil/Erziehungsberechtigter und des Minderjährigen
  • Bei minderjährigen Fahrerlaubnisinhabern: Fahrerlaubnis bzw. Prüfbescheinigung "Begleitetes Fahren ab 17" und Vollmacht bei nicht persönlicher Vorsprache
  • Bei schwerbehinderten Minderjährigen: Schwerbehindertenausweis
  • Bei allein Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis

Kfz- Zulassung: Neufahrzeuge
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Stelle:
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Zulassungsstelle
Postanschrift:
An der Haune 8
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
Telefon:
06621 87-3430
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

Bitte beachten: Samstags nur mit vorheriger Terminbuchung.

Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
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Formularname Download-Link
Antrag Kurzzeitkennzeichen (PDF) Externe URL: Formular 'Antrag Kurzzeitkennzeichen (PDF)'
Bestellung eines Empfangsberechtigten für Ausfuhr- oder Kurzkennzeichen Externe URL: Formular 'Bestellung eines Empfangsberechtigten für Ausfuhr- oder Kurzkennzeichen '
Einverständniserklärung: Zulassung auf Minderjährige Externe URL: Formular 'Einverständniserklärung: Zulassung auf Minderjährige'
Vollmacht für die KFZ-Zulassung durch Bevollmächtigte Externe URL: Formular 'Vollmacht für die KFZ-Zulassung durch Bevollmächtigte'
Zahlung der KFZ-Steuer mittels SEPA-Lastschriftmandat/ Einzugsermächtigung Externe URL: Formular 'Zahlung der KFZ-Steuer mittels SEPA-Lastschriftmandat/ Einzugsermächtigung'