Leistungen von A-Z
Bezeichnung:
Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
An wen muss ich mich wenden?
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
28.05.2019
Stelle:
Stadt Heringen (Werra) - Standesamt und Soziales
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933-120
Telefax:
06624 933-100
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:
montags 09.00 bis 12.00 Uhr
dienstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
mittwochs 09.00 bis 12.00 Uhr
donnerstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 17.30 Uhr
freitags 09.00 bis 12.00 Uhr
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Am Bürgerhaus:
Parkplatz:
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
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Vorname | Nachname |
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Sabrina | Anders |
Andrea | Bürger |
Matthias | Hujo |