Leistungen von A-Z
Leistungsbeschreibung
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate, im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z. B. Personalausweis, Reisepass)
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
- Ausländischer Führerschein
- Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Foto-Mustertafel
(Bundesdruckerei)
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Umschreibung muss beantragt werden, solange die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist.
Die Umschreibung eines nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Ausland erworbenen neuen Führerscheins ist nicht zulässig.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Siehe dazu auch das Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland.
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb der EU und des EWR über Führerscheinbestimmungen in Deutschland
(Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur)
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
Montag bis Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr