Leistungen von A-Z

Bezeichnung:
Sonderpädagogische Förderung in der Förderschule
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können spezifische Förderschulangebote nutzen. Eltern können die unmittelbare Aufnahme ihres Kindes an einer Förderschule beantragen.

Die Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung erfolgt spätestens nach Ablauf von jeweils zwei Jahren im Rahmen der individuellen Förderplanung.

Die verschiedenen Förderschulangebote werden auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums einzeln vorgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

Bemerkungen

Weiterführende Informationen:

Förderschule
(Hessisches Kultusministerium)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Kultusministerium

Fachlich freigegeben am

04.10.2016
Stelle:
Stadt Heringen (Werra) - FB 1 Organisation, Personal, zentrale Dienste
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933-210
Telefax:
06624 933-100
E-Mail über Kontaktformular:
Öffnungszeiten:

montags 09.00 bis 12.00 Uhr
dienstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr
mittwochs 09.00 bis 12.00 Uhr
donnerstags 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 17.30 Uhr
freitags 09.00 bis 12.00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Am Bürgerhaus:
Parkplatz:
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0  Gebühren: nein
Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
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Vorname Nachname
Michael Ernst
Marion Koch
Melanie Kunze
André Wiedemann