Leistungen von A-Z
Leistungsbeschreibung
Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren
- menschlichen Lebens handelt, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind (archäologische Denkmale) oder
- tierischen oder pflanzlichen Lebens, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind (paläontologische Denkmäler),
handelt.
Bodendenkmäler stehen unter Schutz. Um sie aufzusuchen oder nach ihnen zu graben, benötigen Sie eine Nachforschungsgenehmigung.
Sollen Bodendenkmäler im Zuge einer anderen Maßnahme, etwa einer Baumaßnahme, verändert werden, gelten dafür die Verfahren der Baudenkmalpflege.
Baudenkmalpflege
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für Nachforschungsgenehmigungen nach Bodendenkmalen ist "hessenARCHÄOLOGIE" beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen.
Fachliche Beratung erhalten Sie ebenfalls dort.
36266 Heringen (Werra)
Montag 09:00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Vorname | Nachname |
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Michael | Franz |
Astrid | Heinz |
Frank | Renke |
Jens | Westermann |
Anke | Wenkel |
Klaus | Jahnke |
Monika | Pancl |
Irina | Heinz |
Isabel | Steinmetz |