Leistungen von A-Z
Bezeichnung:
Kartellrecht, Landeskartellbehörde
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie
- wettbewerbsbeschränkende Absprachen anzeigen möchten
- Beschwerden wegen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung von Unternehmen vorbringen möchten
dann wenden Sie sich bitte an die Landeskartellbehörde Hessen.
An wen muss ich mich wenden?
Landeskartellbehörde beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine, formlos
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der Landeskartellbehörde.
Landeskartellbehörde
(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung)
Bemerkungen
Weitere Informationen:
Sonderrufnummern; Bürgertelefon des Bundeskartellamtes
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Zuständig für:
Heringen (Werra)
Leistung:
Kartellrecht, Landeskartellbehörde
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Zuständige Stelle(n) |
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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum - Landeskartellbehörde |