Leistungen von A-Z
Bezeichnung:
Reisepass: Kind mit eintragen
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist ab 01.11.2007 nicht mehr zulässig. Hintergrund dafür ist die Anpassung an internationale Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen, um Missbrauch vorzubeugen und Kinder zu schützen.
Reisepässe, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurden und einen Kindereintrag enthalten, behalten ihre Gültigkeit.
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zu Reisedokumenten für Kinder erhalten Sie unter dem Suchbegriff "Kinderreisepass".
Kinderreisepass
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
21.03.2012
Stelle:
Stadt Heringen (Werra) - Bürgerbüro
Adresse:
Obere Goethestraße 17
36266 Heringen (Werra)
36266 Heringen (Werra)
Telefon:
06624 933-0
Telefax:
06624 933-100
E-Mail über Kontaktformular:
WWW:
Öffnungszeiten:
Sprechzeiten des Bürgerbüros
montags 07.00 bis 12.00 Uhr
dienstags 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
mittwochs 08.00 bis 12.00 Uhr
donnerstags 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr
freitags 07.00 bis 12.00 Uhr
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Am Bürgerhaus:
Parkplatz:
Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Aufzug:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
1 - 3 / 3
Vorname | Nachname |
---|---|
Dajana | Rimbach |
Beate | Trieschmann |
Karolina | Bommer |